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Kleinspendenregelung wird vereinfacht

In Anpassung an die heute gängigen Online-Zahlungsverfahren wird der Nachweis für Kleinspenden vereinfacht. Künftig ist kein Vordruck des Spendenempfängers mehr erforderlich.

Der Referentenentwurf der Bundesregierung einer "Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen" vom 10.09.2012 sieht Erleichterungen beim vereinfachten Zuwendungsnachweis (Kleinspendenregelung) vor. Das Verfahren wird an das SEPA-Verfahren und andere gängige bargeldlose Zahlungsverfahren (z. B. PayPal) angepasst. § 50 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung wird dazu entsprechend geändert.

Neu ist, dass kein Buchungsbeleg des Spendenempfängers - also der gemeinnützigen Organisation - mehr vorgelegt werden muss. Es genügt, wenn aus der Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich ist.

Dass bei Beträgen bis 200 Euro kein vom Spendenempfänger hergestellter Papierbeleg mehr erforderlich ist, vereinfacht Spendenaufrufe. Sie können künftig z. B. per Internet (Spendenaufruf auf der Webseite oder E-Mail) erfolgen, weil kein Papierbeleg mehr beigefügt werden muss.